Datenschutzverstöße bei Leadeinkäufen vermeiden

310.000 € Bußgeld für schlechten Datenschutz

In einem Fall, der vermutlich täglich bei unzähligen hiesigen Unternehmen zum Tagesgeschäft gehört, hat die französische Datenschutzbehörde CNIL ein Bußgeld von 310.000 Euro gegen ein Unternehmen in Frankreich verhängt. Der Grund: Das Unternehmen erwarb Kundendaten von Datenbrokern, ohne zu überprüfen, ob die Datenerhebung datenschutzkonform erfolgte. Dieser Vorfall unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der Datenschutzpraktiken, insbesondere wenn personenbezogene Daten für Marketingzwecke genutzt werden sollen.

Keine ausreichende Einwilligung

Die Daten der Interessenten (Leads) wurden von Lead-Agenturen oder Datenbrokern erhoben, ohne eine ausreichende Einwilligung, die mindestens vorherig, informiert, freiwillig und für den konkreten Einzelfall formuliert war, einzuholen. Diese Daten waren bestimmt, um u.a. durch das vom Bußgeld betroffene Unternehmen für die werbliche Kundenansprache gentutz zu werden. Dieses hatte sich von den lead-Agenturen zwar vertraglich die Datenschutzkonformität der Leads zusichern lassen, die Einhaltung dessen jedoch nicht überprüft. Den betroffenen Leads wurde bei Erhebung nicht mitgeteilt, durch wen am Ende die Nutzung der Daten erfolgen wird.

Beispiel der verwendeten Lead-Forms. Quelle: https://www.cnil.fr/en/commercial-prospecting-foriou-fined-eu310000

Schritte zur Sicherstellung der Datenschutzkonformität

Wichtige Datenschutzprinzipien, die Unternehmen beachten sollten:

  1. Sicherstellung der Einwilligung: Es ist entscheidend, dass Unternehmen eine eindeutige, informierte Zustimmung von den betroffenen Personen erhalten, bevor sie deren Daten verwenden, besonders bei Daten, die von Dritten stammen.
  2. Transparenz gewährleisten: Die Klarheit und Verständlichkeit von Einwilligungserklärungen ist von größter Wichtigkeit. Die Möglichkeit, eine Einwilligung zu verweigern, sollte genauso deutlich gemacht werden wie die Möglichkeit der Zustimmung.
  3. Datenlieferanten überprüfen: Unternehmen müssen die Datenschutzpraktiken ihrer Datenlieferanten aktiv überwachen und dürfen sich nicht ausschließlich auf vertragliche Vereinbarungen verlassen.
  4. Klare Angabe der beteiligten Parteien: In Datenschutzerklärungen und Einwilligungsformularen müssen alle Parteien, die auf die Daten zugreifen oder diese nutzen, eindeutig benannt werden.
  5. Rechenschaftspflicht und Verantwortung: Unternehmen tragen nicht nur Verantwortung für ihre eigenen Datenschutzpraktiken, sondern auch für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch ihre Partner und Lieferanten.

Fazit

Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit, Datenschutz ernst zu nehmen und proaktive Schritte zu unternehmen, um Konformität zu gewährleisten. Unternehmen, die in Leadgenerierung und Marketing investieren, müssen besonders achtsam sein und dürfen die Verantwortung für den Datenschutz nicht aus den Augen verlieren. Unsere Expertise in der rechtlichen Gestaltung von Leadfunnels und in der sicheren Nutzung personenbezogener Daten kann Ihr Unternehmen dabei unterstützen, die Risiken von Datenschutzverstößen und den damit verbundenen Sanktionen zu minimieren.

Für detailliertere Informationen und um mehr über die Entscheidung der CNIL zu erfahren, klicken Sie hier: CNIL-Entscheidung

#Datenschutz #CNIL #Bußgeld #Datenbroker #Einwilligung #Transparenz #DSGVO

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