Sicher nach aktuellen Standards der DS-GVO und der DIN 66399
Einmalige Vernichtung oder Dauerstellung
Abschließbare Sicherheitsbehälter
Abholung oder Anlieferung
Festplattenvernichtung
Als besonderen Service vernichten wir auch Ihre digitalen Datenträger wie Festplatten, CD´s oder USB-Sticks. Diese werden durch unsere modernen Anlagen nicht einfach nur durchbohrt oder gebrochen, nein, wir schreddern diese in kleine Streifen, sodass eine Wiederherstellung nicht möglich ist. Der Streifenschnitt von Festplatten hat gegenüber alternativen Methoden wie etwa: Entmagnetisieren, Zerhämmern, Brechen, Flexen, oder Überschreiben den Vorteil, dass eine Rekonstruktion Stand heute, realistisch gesehen nicht möglich ist.
Hierbei richten wir uns wieder nach Schutzklassen und Sicherheitsstufen der DIN 66399 und natürlich der DS-GVO.
Auch Ihre Festplatten und anderen Datenträger können Sie entweder bei sich vor Ort in unseren Sicherheitsbehältern sammeln oder wir holen diese auf Abruf bei Ihnen bzw. Sie bringen das Vernichtungsgut zu uns.
Dokumentenvernichtung
Trotz Digitalisierung und “papierlosem Büro” fallen im normalen Geschäftsbetrieb und auch in Behörden, Vereinen und anderen Organisation noch immer Papierdokumente an und wenn es um Ihre sensiblen Unterlagen geht, sollte Sicherheit immer eine hohe Priorität genießen.
Dokumente die personenbezogene Daten enthalten oder sensible sowie schützenswerte Informationen, sollten daher mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt werden, wozu auch eine Entsorgung nach den üblichen Standards gehört. Seien es Buchhaltungsunterlagen, Konstruktions- und Forschungsdaten oder auch Lieferscheine. All diese Dokumente bergen Informationen die Geschäfts- und tätigkeitskritisch sind. Eine Entsorgung über den Papierkorb verbietet sich hier, denn auch zerrissene Papierstücke können ganz einfach wieder zusammengesetzt werden.
Für die Vernichtung von Datenträgern, hat sich die seit 2012 geltende DIN 66399 etabliert und wird auch von Datenschützern als dem „Stand der Technik entsprechend“ empfohlen. Hier schließt sich auch der Kreis zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundes- sowie den Landesdatenschutzgesetzen.
Unsere Leistungen
Unsere Leistungen – Professionelle und effiziente Aktenvernichtung
Ob große oder kleine Mengen an anfallenden Akten und Dokumenten, wir haben für Sie die passende Lösung mit individuellen Angebotsparametern. Durch unsere mobilen Sicherheitsbehälter können wir Ihnen eine Dauerstellung bzw. Sammlung in Ihren Betriebsstätten anbieten oder auch auf Wunsch große Mengen auf Anforderung einsammeln. Unsere geschulten und auf die Vertraulichkeit verpflichteten Mitarbeiter, sind so in der Lage, Ihre Dokumente abzuholen und zu vernichten, ohne dass diese Einsicht in Ihre Dokumente nehmen können.
Nach erfolgter Vernichtung erhalten Sie darüber hinaus ein Zertifikat über das vernichtete Gut
80 l Sicherheitsbehälter
Unsere 80 l – Variante ist super für den Büroallteg geeignet und passt mit einer Höhe von 65 cm wunderbar unter jeden Schreibtisch.
240 l Sicherheitsbehälter
Die Alu-Entsorgungsbehälter „Made in Germany“ von Gmöhling garantieren Ihnen die sichere und optimale Sammlung und Entsorgung auch sensibler Daten und Akten gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Bis zur Aktenvernichtung durch uns, sind Ihre Dokumente geschützt.
656 l Sicherheitsbehälter
Für alle, mit einem hohen Papieraufkommen oder auch, wenn einfach mal „ausgemistet“ werden soll, ist unser „Elefant“ unter den Sicherheitsbehältern mit seinen 656 l Fassungsvermögen der richtige Kandidat.
DS-GVO und DIN 66399
Die DIN 66399 gliedert sich in 3 Teile – DIN 66399-1 -> Grundlagen und Begriffe; DIN 66399-2 -> Anforderungen an Maschinen zur Vernichtung von Datenträgern; DIN SPEC 66399-3 Prozess der Datenträgervernichtung.
Für die Wahl der für Ihre Unterlagen angemessen Vernichtung, sind nach der DIN 66399 Ihre Datenträger zunächst nach ihrem Schutzbedarf zu qualifizieren und darauf aufbauend dann die entsprechende Sicherheitsstufe auszuwählen. Dabei wird nach 3 unterschiedlichen Schutzbedarfen differenziert, deren Wahl wiederum die Grundlage für die passende Sicherheitsstufe (1-7) ist. Die Sicherheitsstufen definieren die maximal zulässige Teilchenfläche nach der Zerkleinerung.
Ähnlich der DS-GVO, spielt auch bei der Wahl der angemessenen Vernichtung neben dem Vernichtungsziel auch die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme eine Rolle. Das heißt, dass die Schutzklassen-Wahl direkten Einfluss auf die Kosten der Datenträgervernichtung hat: Umso kleiner die Wahl der Teilchengröße, desto größer ist der Energie-, Personal- und Maschinenaufwand. Je nach Umfang, kann es empfehlenswert sein, die Schutzklassen zu trennen und so Kosten zu reduzieren. Es werden dann nur die Datenträger in einer höheren Sicherheitsstufe vernichtet, die diesen Schutz auch wirklich bedürfen.
Natürlich stehen wir Ihnen auch bei der Wahl der für Sie passenden Vernichtung nach der DIN 66399 zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an!