Firmen müssen Hinweisgebersystem einrichten
Personen, die Hinweise geben, genießen speziellen Schutz durch das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebenden (HinSchG). Gemäß den aktuellen Bestimmungen sind Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, ein System zur Meldung von Hinweisen einzurichten.
Unser Angebot:
Wir übernehmen die Rolle Ihrer internen Anlaufstelle und bieten mit WhistleDesk einen leistungsfähigen digitalen Weg für Meldungen an. Dadurch fördern Sie Vertrauen, Offenheit und gesetzliche Konformität.
Ihr Vorteil Einrichtung der Meldestelle Bekanntmachung bei Ihnen Laufende Betreuung
Digitaler Meldekanal
Wir richten Ihnen einen sicheren individuellen Meldekanal mit eigener URL und in Ihrem Corporate Design ein.
Vertraulich und anonym
Über unsere Software WhistleDesk können Compliance-Verstöße 100% anonym an Ihr Unternehmen gemeldet werden.
Unterstützung
Individuelle Beratung durch Compliance-Expert:innen. Setup Ihres Hinweisgebersystems mit Vorlagen, Schulungen, Coachings.
Case Management
Jede Meldung wird geprüft und überwacht. Wir übernehmen die professionelle Kommunikation mit den Hinweisgebern.
Firmen müssen Hinweisgebersystem einrichten
Personen, die Hinweise geben, genießen speziellen Schutz durch das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebenden (HinSchG). Gemäß den aktuellen Bestimmungen sind Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, ein System zur Meldung von Hinweisen einzurichten.
Unser Angebot:
Wir übernehmen die Rolle Ihrer internen Anlaufstelle und bieten mit WhistleDesk einen leistungsfähigen digitalen Weg für Meldungen an. Dadurch fördern Sie Vertrauen, Offenheit und gesetzliche Konformität.
Fragen? Antworten!
Ein Hinweisgebersystem, oft auch Whistleblower-System genannt, ist eine Vorkehrung zur Einhaltung von Regeln (Compliance), die den Mitarbeitern eines Unternehmens die Möglichkeit gibt, unerwünschte oder rechtswidrige Vorgänge über einen digitalen Meldekanal anonym zu berichten.
Nach der EU-Whistleblowing-Richtlinie und dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz sind alle Firmen mit mehr als 50 Angestellten dazu verpflichtet, ein Hinweisgebersystem zu etablieren. Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist dies in bestimmten Branchen und Sektoren, darunter Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen und Energie, obligatorisch.
Verfehlungen und Regelmissachtungen durch Mitarbeiter können für Unternehmen gravierende Konsequenzen nach sich ziehen – von strafrechtlichen Sanktionen bis hin zu Einbußen im Ansehen. Idealerweise werden Regelübertretungen innerhalb des Unternehmens identifiziert, bevor sie öffentlich werden. Ein frühzeitig eingesetztes Hinweisgebersystem kann dabei helfen, Gegenmaßnahmen zur Minderung des Schadens einzuleiten.
Individuen, die potenzielles Fehlverhalten in Organisationen melden, fürchten jedoch oft persönliche Nachteile, sollten ihre Identitäten bekannt werden. Deshalb bieten wir mit WhistleDesk ein Hinweisgebersystem an, das über einen digitalen Meldeweg die Anonymität der Meldenden vollständig wahrt und eine effektive Kommunikation ermöglicht.
Obwohl digitale Meldewege nicht zwingend vorgeschrieben sind, bieten sie klare Vorteile gegenüber traditionellen Methoden wie Hotlines oder Ombudsleuten. Einerseits ist der Schutz der Identität der Hinweisgeber durch digitale Systeme leichter zu sichern. Andererseits ist WhistleDesk rund um die Uhr zugänglich, ermöglicht eine zügige Verarbeitung eingehender Meldungen und vereinfacht sowohl die Dokumentation als auch die datenschutzkonforme Vernichtung personenbezogener Daten.